Sturmschaden
Jeder Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstückes unterliegt einer Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, daß vom eigenen Gebäude oder
Grundstück keine Gefahr für Dritte ausgehen darf.
Wichtig: Kontrolle des Daches und Bäume auf ordnungsgemßen Zustand.
Ersatzleistungen bei Sturm:
Für Sturmschäden haften Gebäude,-Hausrat-und Kaskoversicherung sofern es sich um eine witterungsbedingte Luftbewegung von 8 Windstärken (63km/Std) handelt.
Wohngebäudeversicherung:
- Übernahme der Kosten durch direkte Einwirkung von Sturm und die Folgekosten.
- Neubauten sind nicht versichert. (Bauleistungs-oder Bauwesenversicherung)
Hausratversicherung:
- Ersetzt Schäden an der Wohnungseinrichtung die durch Sturm entstanden sind z.B. eindringen von Regen durch ein Loch im Dach.
Kaskoversicherung:
- Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am Auto die durch Sturm verursacht wurden z.B.herabfallende Dachziegel und Baumäste.
Elementarschadenversicherung:
- Deckt Schäden ab durch Überschwemmung und Überflutung bei Starkregen,Schneedruck,Erdbeben und Erdsenkung. Rückstau durch Kanalisation
Bei Sturmschaden Anruf unter Telefonnummer 06825/7206