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Sturmschaden

Jeder Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstückes unterliegt einer Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, daß vom eigenen Gebäude oder

Grundstück keine Gefahr für Dritte ausgehen darf.

Wichtig: Kontrolle des Daches und Bäume auf ordnungsgemßen Zustand.

 

Ersatzleistungen bei Sturm:

Für Sturmschäden haften Gebäude,-Hausrat-und Kaskoversicherung sofern es sich um eine witterungsbedingte Luftbewegung von 8 Windstärken (63km/Std) handelt.

Wohngebäudeversicherung:

  • Übernahme der Kosten durch direkte Einwirkung von Sturm und die Folgekosten.
  • Neubauten sind nicht versichert. (Bauleistungs-oder Bauwesenversicherung)

Hausratversicherung:

  • Ersetzt Schäden an der Wohnungseinrichtung die durch Sturm entstanden sind z.B. eindringen von Regen durch ein Loch im Dach.

Kaskoversicherung:

  • Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am Auto die durch Sturm verursacht wurden z.B.herabfallende Dachziegel und Baumäste.

Elementarschadenversicherung:

  • Deckt Schäden ab durch Überschwemmung und Überflutung bei Starkregen,Schneedruck,Erdbeben und Erdsenkung. Rückstau durch Kanalisation

 Bei Sturmschaden Anruf unter Telefonnummer 06825/7206

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